Arbeitszimmer
Das Arbeitszimmer ist offiziell der Raum in der Wohnung bzw. im Haus, in dem eine Tätigkeit ausgeübt wird, die mit steuerlichen Einkünften zusammen hängt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) definiert das häusliche Arbeitszimmer wie folgt: Ein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG 2007 ist ein Raum, der
- nach seiner Funktion und Ausstattung und nach seiner Lage
- in die häusliche Umgebung eingebunden ist
- vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer bzw. -organisatorischer Arbeiten dient und
- nahezu ausschließlich zu betrieblichen oder beruflichen Zwecken genutzt wird.
» Zur Übersicht